Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hergestellt wird ein Belag für Balkone, Treppen, Terrassen und Garagen mit MMA-Acrylharz, in der Regel auf dem alten Untergrund z.B. Fliesen, Beton oder Estrich. Die Trockenschichtdicke beträgt mindestens 3mm und erfolgt in Aufträgen.

Die Arbeiten werden in handwerklicher Arbeit ausgeführt, hierbei sind Toleranzen nach DIN18201 und 18202 zu dulden.

Beider handwerklichen Arbeit können Lunkern entstehen, in denen Wasser stehen bleiben kann. Diese sind unter Verwendung einer Gummilippe zu entfernen. Das Wasser dringt nicht mehr in den Untergrund.

Bei unzulässiger baulichen Gegebenheiten, z.B. Wandanschlusshöhe, Tür- und Fensterhöhe sowie Gefälle werden die Arbeiten fachlich von der Firma Beschichtungssystem Lorenz in Absprache mit dem Bauherrn den Gegebenheiten angepasst.

Vertragsgegenstand ist die Erneuerung des Oberbelages für z.B. Balkone, Treppen, Terrassen und Garagen gegen nicht drückendes Wasser.

Mit Flüssig-Kunststoff (PMMA) kann kein GEFÄLLE hergestellt werden, auch vorhandenes Kontergefälle wird übernommen. Das Material passt sich den Untergrundgegebenheiten an. PMMA dient dazu, Bauwerksobjekte vor eindringendem Wasser zu schützen sowie eine Regeneration des feuchten Objekts durch temporäres Austrocknen herbeiführen. Aus diesem Grund dürfen 1 Jahr lang keine Anstrich- oder Putzarbeiten an der Unterseite der Balkon Terrassenplatte durchgeführt werden.

Für mechanische Beschädigung und versteckte Mängel übernehmen wir keine Haftung. Für den optischen Mangel, wie z.B. durch Metallstühlen, Metalltische, Weichmacherwanderung bei gummierten Fußmatten sonstigen Teilen, Rostflecken wird keine Haftung übernommen.

Für die Bodenpflegenehmen Sie bitte keine Reinigungsmittel mit Alkohol. Ein paar Tropfen Spülmittel ins Wischwasser reichen im Normalfall aus. Bei starker oder jahrelanger Nicht-Reinigung sprechen Sie uns an.

Auf die Erneuerung des Belages gewähren wir eine Gewährleitung von 2 Jahren, bei komplett neuem Belag 4 Jahre.

Hinweis gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 UStG: Die Rechnung muss 2 Jahre aufbewahrt werden. Diese Aufbewahrungsfrist gilt nur für Nichtunternehmer (Privatpersonen) und für Unternehmer, den nichtunternehmerischen Bereich betreffend. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Kempten.
Lorenz Beschichtungssysteme
Bergstraße 2
D-87448 Waltenhofen


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